Management verbindet die Hirne der Menschen miteinander - Leadership verbindet die Herzen der Menschen miteinander 

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Der Gesetzgeber hat die "Verpflichtung zur Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagement-systems" für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen verbindlich beschlossen und meldet nach und nach Vollzug. Die §§ 135a, Abs.2, Nr.1 und 137d, Abs.1 SGB V sind im Bereich von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Ärzten bereits bundesweite Realität.

 

Weitere Leistungserbringer i.S.d. SGB V sind Physiotherapie-Praxen, Gesundheitseinrichtungen und Fitnessanlagen,

die in den nächsten Jahren dazu aufgefordert werden, ein QM System einzuführen, weiterzuentwickeln und beizubehalten.

 

Ich biete individuelle Lösungen zur Erreichung der Gesetzkonformität und innovatives Management von Kundenerlebnissen.

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"Gut sein - besser bleiben"

 

unbekannt